Rentmeister
Ein Rentmeister fungiert als Bevollmächtigter zwischen Grundstückseigentümer und Mietern. Er ist verantwortlich für das Eintreiben von Mietzahlungen und sonstigen Erträgen, die Durchführung von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten, die Bezahlung von Nebenkosten und Steuern sowie die Verwaltung der Unterlagen. Rentmeister kommen insbesondere bei Erbbaurechtsgrundstücken, Wohnungsgenossenschaftsanteilen und größeren Immobilienbeständen vor.
Der Rentmeister erhält üblicherweise eine Vergütung in Form eines Prozentsatzes der eingezogenen Einnahmen und handelt unter Anweisung des Eigentümers oder einer Verwaltungsversammlung.