Zwangsversteigerung
Eine Zwangsversteigerung ist die gerichtlich angeordnete Zwangsveräußerung von Grundeigentum durch den Gerichtsvollzieher. Sie wird eingeleitet, wenn der Eigentümer seinen finanziellen Verpflichtungen – etwa Hypothekenschulden, Steuerschulden oder gerichtlich festgestellte Forderungen – nicht nachkommt.
Das Objekt wird in einer notariellen Versteigerung öffentlich angeboten, wobei Interessenten Gebote abgeben können. Der Erlös deckt zunächst Kosten des Gerichtsvollziehers, Gerichtsgebühren und Gläubigerforderungen nach Rangfolge; eventueller Überschuss wird an den früheren Eigentümer erstattet. Für Investoren können sich dabei Chancen ergeben, unterliegen aber strengen Bedingungen hinsichtlich Eigentumserwerb und Haftung.