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Was ist eine Allonge? Einfache Erklärung für Mieter und Vermieter von Gewerbeimmobilien

Eine Allonge ist ein Zusatzvertrag, der eine bestehende Mietvereinbarung ergänzt oder verändert, ohne das Original zu ersetzen. Erfahren Sie, wann Sie eine Allonge brauchen und wie sie rechtlich funktioniert.

30. April 202611 Min.Jaïr Hattu
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KI-Zusammenfassung

 

Eine Allonge ist in der Praxis eines der wichtigsten, aber auch am häufigsten missverstandenen Dokumente im Gewerbeimmobilienbereich. Wenn Sie ein Büro, eine Lagerhalle oder eine Einzelhandelsfläche mieten, werden Sie früher oder später damit konfrontiert – sei es, weil Sie den Mietvertrag verlängern, die Miete anpassen oder zusätzliche Fläche hinzumieten möchten. In diesem Artikel erklären wir Ihnen in einfacher Sprache, was eine Allonge genau ist, wann Sie sie brauchen und wie sie sich von einem Addendum unterscheidet.

Was ist eine Allonge? Die Grundlagen

Eine Allonge ist ein zusätzliches Dokument, das an einen bestehenden Mietvertrag angehängt wird und diesen ergänzt oder verändert. Das Wort stammt aus dem Französischen und bedeutet wörtlich „Verlängerung". In der Praxis können Sie sich eine Allonge wie eine Art Nachtrag vorstellen: Sie ändert nicht den gesamten Vertrag, sondern fügt neue Vereinbarungen hinzu oder passt einzelne Punkte an.

Das Wichtigste: Der ursprüngliche Mietvertrag bleibt gültig und in Kraft. Die Allonge wird sozusagen „dazugeheftet" und wird damit ein integraler Bestandteil der gesamten Vereinbarung. Wenn Sie später einen Streit haben oder einen Rechtsstreit führen, wird ein Gericht sowohl den Originalvertrag als auch die Allonge berücksichtigen.

Ein praktisches Beispiel: Angenommen, Sie mieten ein Büro mit 100 Quadratmetern für 2.000 Euro pro Monat. Nach zwei Jahren möchten Sie expandieren und brauchen 150 Quadratmeter. Statt einen völlig neuen Mietvertrag aufzusetzen, erstellen Sie eine Allonge, die festlegt: „Zum 1. Januar 2027 wird die vermietete Fläche um 50 Quadratmeter erweitert. Die neue Miete beträgt 3.000 Euro pro Monat." Diese Allonge wird unterzeichnet und ist dann Teil Ihres Mietvertrags.

Wann brauchen Sie eine Allonge?

Eine Allonge wird in vielen praktischen Situationen im Gewerbeimmobilienbereich verwendet. Hier sind die häufigsten Fälle:

  • Vertragsverlängerung: Die ursprüngliche Mietdauer endet in drei Monaten, aber Sie möchten das Büro noch weitere fünf Jahre behalten.
  • Mietpreisanpassung: Inflation, Marktveränderungen oder vertragliche Neuverhandlungen führen zu einer neuen Miete.
  • Flächenerweiterung: Sie brauchen zusätzliche Quadratmeter im gleichen Gebäude oder im gleichen Komplex.
  • Parkplatzvereinbarungen: Es werden zusätzliche Parkplätze zur Mietvereinbarung hinzugefügt.
  • Nachträglich vereinbarte Ausstattung: Ein Aufzug wird installiert, eine Renovierung wird durchgeführt, ein Internetanschluss wird verbessert.
  • Änderung der Mietpartei: Der Mieter wechselt oder wird eine andere juristische Person.
  • Neue Sicherheiten: Zusätzliche Garantien, Kaution oder Bürgschaften werden vereinbart.
  • Nachhaltigkeitsvereinbarungen: ESG-Anforderungen oder Energieeffizienz-Ziele werden hinzugefügt.

In all diesen Fällen ist eine gut aufgesetzte Allonge schneller und unbürokratischer als ein neuer Mietvertrag.

Ist eine Allonge das Gleiche wie ein Addendum?

In der Praxis werden die Begriffe „Allonge" und „Addendum" oft synonym verwendet. Es gibt aber feine Unterschiede, die Sie kennen sollten.

Gemeinsamkeiten: Beide sind Zusatzdokumente, die einen bestehenden Vertrag ergänzen. Beide gelten als integraler Bestandteil des Originalvertrags. Beide müssen von allen beteiligten Parteien unterzeichnet werden, um rechtlich wirksam zu sein.

Unterschiede: Eine Allonge wird hauptsächlich im französischen Rechtsraum verwendet und bezieht sich eher auf Wechsel oder Schuldscheine. Ein Addendum ist der allgemeinere Begriff und wird international in vielen Rechtsordnungen verwendet. In den Niederlanden und Deutschland wird heute häufiger von einem „Addendum" oder „Zusatzvertrag" gesprochen, während „Allonge" eher in älteren oder französisch beeinflussten Dokumenten vorkommt.

Praktische Realität: Im niederländischen und deutschen Gewerbeimmobilienbereich benutzen Makler, Anwälte und Property Manager beide Begriffe häufig durcheinander. Für Ihre Zwecke ist es wichtig zu verstehen, dass es um ein Zusatzdokument geht – egal welchen Namen es trägt.

Aspekt Allonge Addendum
Herkunft Französisches Recht Internationaler Begriff
Geltungsbereich Früher: Wechsel, heute: allgemeiner Alle Vertragsarten
Verwendung in NL/DE Seltener, veraltet Häufiger, modern
Rechtliche Gültigkeit Gleich wie Addendum Gleich wie Allonge
Praktische Unterscheidung Minimal – wird oft synonym benutzt Minimal – wird oft synonym benutzt

Ist eine Allonge rechtlich verbindlich?

Ja, eine Allonge ist vollständig rechtlich verbindlich – aber nur dann, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind:

  • Alle Parteien müssen zustimmen: Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen der Allonge zustimmen und sie unterzeichnen.
  • Klare Bezugnahme zum Original: Die Allonge muss deutlich machen, welcher Vertrag verändert wird (Datum, Parteien, Referenznummer).
  • Eindeutige Formulierung: Es muss klar sein, welche Teile des Originals geändert werden und welche bestehen bleiben.
  • Unterzeichnung ist Pflicht: Eine E-Mail, ein Telefongespräch oder ein Gruppenchat reichen nicht aus. Handschriftliche oder digitale Signaturen sind nötig.

Bei einem Rechtsstreit wird ein Gericht eine ordnungsgemäß unterzeichnete Allonge genauso wie den Originalvertrag behandeln. Sie ist Teil der Vereinbarung und kann als Beweis herangezogen werden.

Was muss in einer Allonge stehen?

Damit eine Allonge rechtlich sicher ist und später keine Missverständnisse entstehen, sollte sie folgende Punkte enthalten:

Element Warum ist es wichtig?
Aktuelle Datum Dokumentiert, wann die Vereinbarung getroffen wurde
Namen beider Parteien Keine Zweifel über die beteiligten Personen oder Unternehmen
Referenz zum Original Z.B. „Mietvertrag vom 1. März 2020, Geschäftsräume Hauptstraße 50"
Klare Beschreibung der Änderung Konkret: nicht „höhere Miete", sondern „Miete erhöht sich auf 3.000 Euro monatlich"
Gültigkeitsdatum Wann tritt die Änderung in Kraft?
Bestätigung unveränderter Teile Z.B. „Alle übrigen Bedingungen des Originalvertrags bleiben gültig"
Unterschriften beider Parteien Handschriftlich oder digital (E-Signatur) – macht die Allonge bindend
Ort der Unterzeichnung Dokumentiert, wo das Dokument unterzeichnet wurde

Allonge oder neuer Mietvertrag? Eine praktische Entscheidungshilfe

Nicht jede Änderung macht eine Allonge notwendig. Manchmal ist es sinnvoller, einen komplett neuen Mietvertrag aufzusetzen. Hier ist eine praktische Übersicht:

Situation Allonge oder Neuer Vertrag? Begründung
Mietpreis erhöht sich um 10 % Allonge Kleine, klar definierte Änderung
Mieter wechselt von Person A zu GmbH Neuer Vertrag Rechtliche Struktur ändert sich fundamental
Vertrag wird um 5 Jahre verlängert Allonge Standardänderung, Rest des Vertrags bleibt gleich
Mietvertrag wird komplett überarbeitet und modernisiert Neuer Vertrag Zu viele Änderungen, bessere Lesbarkeit mit Neufassung
Zusätzliche 50 m² werden zugemietet Allonge Flächenerweiterung ist eine bekannte Änderung
Kompletter Standortwechsel, neue Immobilie Neuer Vertrag Neue Liegenschaft – kein Zusammenhang mehr
Neue Nachhaltigkeitsanforderungen werden hinzugefügt Allonge Zusätzliche, klare Verpflichtung
Mietvertrag wird komplett neu konzipiert (andere Miete, andere Fläche, andere Konditionen) Neuer Vertrag Zu vieles ändert sich – Klarheit ist wichtiger

Faustregel: Wenn Sie weniger als 20–30 % des Vertrags ändern und die restlichen Bedingungen unverändert bleiben, ist eine Allonge meist ausreichend. Wenn Sie mehr ändern oder der Vertrag unklar wird, macht ein neuer Vertrag mehr Sinn.

Die häufigsten Fehler bei der Erstellung einer Allonge

Viele Konflikte entstehen nicht, weil die Allonge schlecht formuliert ist, sondern weil häufige Anfängerfehler gemacht werden:

  • Keine oder unklare Referenz zum Original: Die Allonge sagt nicht, welcher Vertrag gemeint ist. Monate später kann niemand mehr nachvollziehen, welcher Mietvertrag gemeint war.
  • Mondelinge Absprachen: Mieter und Vermieter einigen sich mündlich auf Änderungen, unterzeichnen aber nie eine Allonge. Später gibt es Streit, wer recht hat.
  • Keine Unterschrift oder nur von einer Partei unterzeichnet: Eine nur von einer Seite unterzeichnete Allonge ist nicht bindend.
  • Vage Formulierungen: Statt „Die Miete wird erhöht" besser „Die Miete erhöht sich zum 1. Januar 2027 von 2.000 Euro auf 2.200 Euro pro Monat".
  • E-Mail als Allonge behandeln: Ein Schreiben des Vermieters per E-Mail ist keine rechtsgültige Allonge, wenn es nicht ordnungsgemäß unterzeichnet ist.
  • Mehrere lose Allongen: Statt viele kleine Allongen zu haben, sollten mehrere Änderungen in einer einzigen, datierten Allonge gebündelt werden.
  • Keine Kopien verteilen: Beide Parteien sollten ein Original haben. Digitale Kopien sind ausreichend.

Praktische Beispiele aus der Praxis

Beispiel 1: Kantoor breitet sich aus

Ein Softwareunternehmen mietet seit 2019 ein Büro mit 200 Quadratmetern in Amsterdam. Die Geschäfte laufen gut, und das Unternehmen braucht mehr Platz. Im benachbarten Büro wird Raum frei. Statt den alten Mietvertrag zu kündigen und einen neuen zu schließen, wird eine Allonge erstellt: Sie gibt an, dass vom 1. Juni 2027 zusätzlich 150 Quadratmeter gemietet werden, die Gesamtmiete steigt von 4.000 auf 6.000 Euro pro Monat. Alle anderen Bedingungen (Kündigungsfrist, Betriebskosten, Wartung) bleiben gleich.

Beispiel 2: Mietvertrag wird verlängert

Ein Einzelhandelgeschäft in Den Haag hat einen Mietvertrag, der am 31. Dezember 2026 endet. Sechs Monate vorher einigen sich Mieter und Vermieter darauf, dass das Geschäft noch fünf weitere Jahre bleiben kann. Eine Allonge wird erstellt, die die Mietdauer bis zum 31. Dezember 2031 verlängert. Die Miete wird für die neue Periode neu verhandelt – von 1.500 auf 1.700 Euro monatlich. Ansonsten ändert sich nichts.

Beispiel 3: Mietpreis wird angepasst

Ein Lagerhaus wird in Rotterdam für 5.000 Euro pro Monat vermietet. Nach vier Jahren vereinbaren Mieter und Vermieter eine Anpassung aufgrund von Inflation und Marktveränderungen. Eine Allonge legt fest, dass ab 1. März 2027 die Miete 5.500 Euro pro Monat beträgt. Diese Anpassung wird für die verbleibende Vertragsdauer oder bis zur nächsten vereinbarten Überprüfung gelten.

Beispiel 4: Parkplätze werden hinzugefügt

Ein Mittelständler mietet Bürofläche und hatte ursprünglich zwei Parkplätze. Das Geschäft wächst, es werden mehr Mitarbeiter eingestellt. Der Vermieter erklärt sich bereit, zwei zusätzliche Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Eine Allonge dokumentiert: Vom 1. April 2027 stehen nun vier Parkplätze zur Verfügung, die Miete erhöht sich um 200 Euro pro Monat (50 Euro pro zusätzlichem Parkplatz).

Die 10 wichtigsten Fragen zu Allongen – beantwortet

1. Ist eine Allonge notwendig, oder kann ich einfach einen neuen Vertrag aufsetzen?

Sie können immer einen neuen Vertrag aufsetzen – das ist sogar manchmal besser. Aber eine Allonge ist schneller, billiger und weniger bürokratisch. Sie müssen sich nicht auf sämtliche Einzelheiten einigen, sondern nur auf das, was sich ändert.

2. Kann eine Allonge auch mündlich getroffen werden?

Nein. Eine mündliche Absprache ist keine rechtsgültige Allonge. Sie brauchen ein schriftliches Dokument, das von beiden Parteien unterzeichnet ist. Alles andere kann zu Streit führen.

3. Wer stellt eine Allonge auf – der Mieter oder der Vermieter?

In der Praxis stellt oft der Vermieter oder sein Rechtsanwalt eine Allonge auf. Aber auch der Mieter kann das tun. Wichtig ist nur, dass beide einverstanden sind und unterschreiben. Idealerweise sollten Sie einen Fachmann (Makler, Anwalt oder Property Manager) einbeziehen.

4. Kann eine Allonge mehrere Änderungen auf einmal enthalten?

Ja, absolut. Sie können in einer Allonge festhalten, dass die Miete steigt, die Fläche vergrößert wird und die Vertragsdauer verlängert wird. Wichtig ist nur, dass alles klar und verständlich ist.

5. Was kostet es, eine Allonge zu erstellen?

Eine einfache Allonge können Sie selbst aufsetzen – kostenlos. Wenn Sie einen Rechtsanwalt oder einen Immobilienmakler einschalten, fallen je nach Region und Komplexität 200–500 Euro an. Manchmal ist das kleine Geld für die Rechtssicherheit wert.

6. Kann eine Allonge später wieder verändert werden?

Ja. Wenn sich die Umstände erneut ändern, können Sie eine neue Allonge zur bestehenden Allonge hinzufügen. Das ist völlig normal. Im Extremfall können Sie auch die alte Allonge für ungültig erklären und eine neue aufsetzen (wenn beide Parteien einverstanden sind).

7. Reicht eine digitale Unterschrift oder E-Signatur?

In den meisten Fällen ja. Ein PDF mit einer E-Signatur oder sogar ein eingescanntes Dokument mit aufgeklebter Unterschrift ist rechtlich gültig. Wichtig ist, dass eindeutig erkennbar ist, dass beide Parteien zustimmen. Fragen Sie Ihren Anwalt, wenn Sie unsicher sind.

8. Was passiert, wenn nur eine Partei die Allonge unterschreibt?

Dann ist die Allonge nicht rechtsgültig. Der Unterzeichner verpflichtet sich selbst nicht, die andere Partei ist gar nicht gebunden. Sie müssen wirklich beide Signaturen haben.

9. Kann ich die Allonge einseitig kündigen oder rückgängig machen?

Nein. Wenn beide Parteien eine Allonge unterschrieben haben, ist sie bindend. Die einzige Möglichkeit, sie zu ändern oder zu beenden, ist, sich mit der anderen Partei zu einigen und eine neue Allonge (oder ein Aufhebungsschreiben) zu unterzeichnen.

10. Was ist der Unterschied zwischen einer Allonge und einer Klausel im Mietvertrag selbst?

Im Originalvertrag können Sie beispielsweise festlegen: „Die Miete wird jährlich um 2 % erhöht." Dann brauchen Sie keine Allonge, das ist automatisch geregelt. Eine Allonge ist nur nötig, wenn Sie etwas Neues festlegen möchten, das im Original nicht vorgesehen ist.

Wie RE-SEARCH Sie unterstützt

Wenn Sie Bürofläche in Amsterdam mieten oder Gewerbefläche in Rotterdam suchen, werden Sie früher oder später mit Mietverträgen und Allongen konfrontiert. RE-SEARCH begleitet Sie durch den gesamten Prozess – von der Suche nach der richtigen Immobilie bis zur Verhandlung und Dokumentation.

Ob Sie einen neuen Mietvertrag aufsetzen, eine Allonge zur Vertragsverlängerung benötigen oder Ihre Miete neu verhandeln möchten – unser Team hilft Ihnen dabei, dass alle Vereinbarungen klar, korrekt und rechtlich sauber dokumentiert werden. Wir verstehen, dass Änderungen während der Mietlaufzeit völlig normal sind. Mit einer gut aufgebauten Allonge wissen beide Parteien genau, woran sie sind.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie unsicher sind oder Fragen zu Ihrem aktuellen Mietvertrag haben. Wir setzen uns für transparente, faire und gut dokumentierte Vereinbarungen ein – damit Ihr Geschäft wachsen kann, ohne sich um rechtliche Feinheiten sorgen zu müssen.

Fazit: Die Allonge als praktisches Werkzeug

Eine Allonge ist kein kompliziertes Dokument – es ist ein praktisches Werkzeug, das Ihnen Zeit und Geld spart. Wenn Sie und Ihr Vermieter (oder Mieter) sich auf kleine Änderungen einigen, ist eine Allonge der schnellste Weg, diese rechtlich sauber festzuhalten. Achten Sie nur darauf, dass alle wichtigen Punkte klar dokumentiert sind, dass beide Parteien unterschreiben, und dass Sie jeweils eine Kopie haben. Dann haben Sie Rechtssicherheit – und können sich wieder auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Im Gewerbeimmobilienbereich ist Klarheit über Verträge und deren Änderungen das A und O. Deshalb lohnt es sich, ein paar Minuten in eine ordnungsgemäße Allonge zu investieren. Sie vermeiden damit später viel Ärger und Kosten.

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RE-ADVISOR & Portfolio Manager

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