Grundstück
Ein Grundstück ist eine selbstständig vermessene und im Kataster registrierte Landparzelle mit eindeutiger Kennzeichnung. Es kann unabhängig vom Nebengrundstück erworben, finanziert, entwickelt oder veräußert werden und bildet die elementare Einheit der Immobilienentwicklung im gewerblichen Bereich.
Bei Flächenunterteilungen entstehen mehrere Grundstücke, um separate Eigentümer, Finanzierungsstrukturen und phasenweise Projektentwicklung zu ermöglichen. Größe, Form und Lage bestimmen die Bebauungsfähigkeit und den Marktwert. Planungsrecht regelt pro Grundstück zulässige Nutzungen, Dichtevorgaben und Bebauungsweisen.