Investitionsabzug
Der Investitionsabzug ist eine steuerliche Fördermaßnahme, die es Unternehmern und gewerblichen Immobilieninvestoren ermöglicht, einen festgelegten Anteil ihrer Anlageinvestitionen direkt im Investitionsjahr von den zu versteuernden Gewinnen abzuziehen. Im Gegensatz zur reinen Abschreibung über mehrere Jahre entsteht sofort eine Steuerersparnis.
Diese Regelung gilt für qualifizierende Wirtschaftsgüter wie Gebäuderenovierungen, Betriebsausstattung und nachhaltige Immobilieninvestitionen. Bestimmte Obergrenzen, Verwendungszwecke und Mittelschwellen werden berücksichtigt. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich nach Rechtsgebiet und können sich ändern.