Abschreibung
Abschreibung bedeutet die Entfernung einer Forderung oder ausstehenden Schuld aus den Geschäftsbüchern, wenn deren Einzug unmöglich oder unrealistisch geworden ist. Im Immobiliensektor betrifft dies häufig Mietrückstände, die trotz wiederholter Einzugsversuche ungezahlt bleiben und keine realistische Aussicht auf Rückforderung bieten.
Sie ist eine buchhalterische Maßnahme, bei der der Betrag als Verlust erfasst wird. Dies unterscheidet sich von Schuldenerlass, bei dem der Gläubiger die Schuld aktiv erlässt, und von Wertminderung, die den Wertverlust eines Vermögensgegenstandes darstellt. Eine Abschreibung beendet typischerweise einen ausgeschöpften Einzugsprozess.