Erbbaurecht
Das Erbbaurecht ist ein dingliches Recht, das dem Berechtigten das Recht gibt, auf fremdem Grundstück ein Gebäude zu errichten und zu betreiben. Typischerweise wird das Recht für 60 bis 99 Jahre gewährt, mit Optionen zur Verlängerung. Der Grundstückseigentümer—meist eine Kommune, ein institutioneller Investor oder Private—behält die Eigentümerschaft und erhält jährliche Erbbauzinsen.
Im gewerblichen Immobilienbereich ermöglicht das Erbbaurecht dem Nutzer, Büro-, Einzelhandels- oder Gewerberaum zu entwickeln und zu bewirtschaften, ohne Kapital für den Bodenerwerb aufzuwenden. Nach Ablauf geht die Bebauung an den Grundstückseigentümer zurück, sofern keine Verlängerung vereinbart wurde.