Pacht
Pacht ist ein langfristiger Nutzungsvertrag, bei dem eine Partei (der Pächter) das Recht erhält, ein Grundstück oder eine Immobilie – zumeist landwirtschaftliche Flächen, Betriebsräume oder Gewerbeliegenschaften – zu nutzen und zu bewirtschaften, während die andere Partei (der Verpächter) als Eigentümer fungiert. Der Pächter zahlt regelmäßige Pachtzinsen und trägt die Verantwortung für Instandhaltung und Betrieb.
Im Unterschied zur Miete zeichnet sich Pacht durch längere Laufzeiten aus – in der Regel mindestens sechs Jahre, oft zehn bis dreißig Jahre – sowie dadurch, dass der Pächter größere Gestaltungs- und Investitionsmöglichkeiten hat. Pachtverträge werden notariell beurkundet und bieten rechtliche Sicherheit. Der Pächter kann bei Vertragsende Ausgleichsansprüche für vorgenommene Verbesserungen geltend machen.