Auflassungsurkunde
Die Auflassungsurkunde ist das notarielle Abschlussdokument einer Immobilientransaktion. Sie dokumentiert, dass der Eigentümer sein volles Eigentumsrecht an das Grundstück oder die Immobilie an den Käufer abgetreten hat. Durch die Unterzeichnung und Eintragung im Grundbuch wird die Eigentumsübertragung rechtlich wirksam und bindend.
In der Praxis wird die Auflassungsurkunde nach Unterzeichnung des Kaufvertrags beurkundet. Der Notar prüft alle Titel und Belastungen, regelt die Zahlung von Grunderwerbsteuer und Gebühren und koordiniert die Finanzierung. Mit der Eintragung im Grundbuch ist die Eigentumsübertragung abgeschlossen—der Käufer wird dann vollständiger Eigentümer mit allen Rechten und Pflichten.