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Notar

Unabhängiger Rechtsbeamter, der Immobilientransaktionen beglaubigt und registriert.

Ein Notar ist ein amtlich bestellter Rechtsfachmann, der Geschäfte und Dokumente beurkundet sowie registriert. Im gewerblichen Immobilienbereich führt der Notar folgende Aufgaben durch:

  • Überprüfung der Eigentumsrechte und Lasten im Grundbuch
  • Erstellung der Kaufurkunde und Übereignung der Immobilie
  • Einnahme und Verteilung der Kaufsumme, Kreditrückzahlungen und Notargebühren
  • Eintragung im Grundbuch

Der Notar bestätigt, dass alle Parteien ihre Willenserklärug bewusst abgegeben haben, und sichert die rechtliche Verbindlichkeit der Transaktion. Bei komplexeren Gewerbeimmobilien-Deals führt der Notar auch Prüfungen durch und berät zu juristischen Fragen.

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