Notarkosten
Notarkosten sind die Gebühren, welche ein Notar für die Vorbereitung, Beglaubigung und Registrierung von Rechtsgeschäften im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen berechnet. Diese umfassen die Überprüfung des Eigentumsrechts, die Beurkundung der Urkunde, die Verwaltungsdienstleistungen vor Ort sowie die Eintragung im öffentlichen Grundbuch.
Die Höhe richtet sich nach einem Prozentsatz des Kaufpreises; bei Gewerbeimmobilien betragen die Gesamtkosten typischerweise etwa 6%, wovon ein Teil als Notarhonorar verbleibt und der Rest an Grunderwerbsteuer und Registrierung fließt. Diese Kosten trägt normalerweise der Käufer als Bestandteil der Kaufnebenkosten.