Nutzungsbeschränkung
Eine Nutzungsbeschränkung legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten ein Unternehmen in einer Gewerbeimmobilie ausführen darf. Dies wird üblicherweise im Mietvertrag oder im Grundbuchauszug verankert und kann beispielsweise eine Einzelhandelsfläche ausschließlich für Einzelhandel freigeben, nicht aber für Büronutzung oder Gastronomie.
Solche Beschränkungen dienen dem Eigentümer oder Vermieter zur Steuerung der Mietermischung und zum Schutz von Wettbewerbsfähigkeit. In Shopping-Centern oder Bürokomplexen bewahren sie die Vielfalt und verhindern zu viele konkurrierende Branchen. Bei Nichtbeachtung drohen Vertragsauflösung oder Strafzahlungen, weshalb eine genaue Prüfung vor Mietabschluss oder Kauf notwendig ist.