Untersuchungspflicht
Die Untersuchungspflicht verpflichtet einen potenziellen Käufer oder Mieter von Gewerbeimmobilien zur aktiven Inspektion des Objekts vor Vertragsabschluss. Es handelt sich nicht um eine passive Offenbarungspflicht des Verkäufers, sondern um eine aktive Prüfungsverpflichtung der erwerbenden Partei.
In der Praxis bedeutet dies, dass Sie als Käufer professionelle Sachverständige einschalten sollten – etwa für technische Mängelbefunde, Überprüfung von Rechtsdokumenten, Flächenmesspflicht und Prüfung von Umweltrisiken. Werden diese Verpflichtungen vernachlässigt, können später Mängelansprüche erschwert oder ausgeschlossen werden, da mangelnde Sorgfalt nachgewiesen werden kann.
Dieses Prinzip gilt besonders im gewerblichen Immobiliensektor, wo Parteien als professionelle Handelnde gelten.