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Verkehrswert im Zwangsversteigerungsfall

Der Verkehrswert im Zwangsversteigerungsfall bezeichnet den realisierbaren Preis eines Grundstücks oder einer Immobilie bei erzwungener oder eilbedürftiger Veräußerung – etwa durch Vollstreckung, Insolvenz oder gerichtliche Anordnung. Dieser Wert fällt regelmäßig deutlich unter den freien Marktwert, weil:

  • Der Verkäufer zeitlich unter Druck steht und keine optimale Verhandlungsposition hat
  • Interessenten die Notlage erkennen und Gebote senken
  • Das Objekt möglicherweise in schlechtem Erhaltungszustand ist
  • Vermarktungszeit und Besichtigungsmöglichkeiten begrenzt sind

In der Wertermittlung wird üblicherweise ein Abschlag von 15–35% gegenüber dem freien Marktwert angesetzt, je nach Marktlage und Immobilientyp.

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