Verkehrswert im Zwangsversteigerungsfall
Der Verkehrswert im Zwangsversteigerungsfall bezeichnet den realisierbaren Preis eines Grundstücks oder einer Immobilie bei erzwungener oder eilbedürftiger Veräußerung – etwa durch Vollstreckung, Insolvenz oder gerichtliche Anordnung. Dieser Wert fällt regelmäßig deutlich unter den freien Marktwert, weil:
- Der Verkäufer zeitlich unter Druck steht und keine optimale Verhandlungsposition hat
- Interessenten die Notlage erkennen und Gebote senken
- Das Objekt möglicherweise in schlechtem Erhaltungszustand ist
- Vermarktungszeit und Besichtigungsmöglichkeiten begrenzt sind
In der Wertermittlung wird üblicherweise ein Abschlag von 15–35% gegenüber dem freien Marktwert angesetzt, je nach Marktlage und Immobilientyp.