Verpfändung
Verpfändung ist die Bestellung einer beweglichen Sache—wie Maschinen, Inventar oder Waren—als Pfandrecht für eine Schuld oder ein Darlehen. Der Gläubiger erhält ein Sicherungsrecht an der Sache, nicht aber das Eigentum. Der Schuldner bleibt Eigentümer und behält die Verfügungsbefugnis.
Im gewerblichen Immobilienbereich wird Verpfändung häufig für Betriebsausstattung, Ladenbestände oder technische Ausrüstungen in Mieträumen verwendet. Im Falle von Zahlungsverzug darf der Gläubiger die verpfändete Sache verkaufen, um sich aus dem Erlös zu befriedigen. Dies unterscheidet sich von der Hypothek, die nur auf Immobilien angewendet wird.