Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht ist ein im Vertrag vereinbartes Vorzugsrecht, das einer bestimmten Partei—etwa einem Mieter, Miteigentümer oder Investor—die erste Möglichkeit einräumt, eine Liegenschaft zu kaufen, bevor der Eigentümer sie Dritten anbieten darf.
Wird das Recht ausgeübt, gelten die gleichen Bedingungen wie für externe Käufer. Das Recht entsteht nur, wenn der Eigentümer tatsächlich zum Verkauf entschlossen ist; es erzwingt keinen Verkauf. Wird das Recht nicht fristgerecht wahrgenommen, erlischt es und der Eigentümer hat volle Verkaufsfreiheit.
Im gewerblichen Immobiliensektor dient dieses Recht häufig zum Schutz der Mieterkontinuität oder zur Sicherung von Minderheitenbeteiligungen bei Investitionsobjekten.