Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist die offizielle notarielle Urkunde, in der der Eigentümer einer Liegenschaft (Gebäude, Grundstück oder Immobilienportfolio) das Eigentumsrecht rechtlich auf einen Käufer überträgt. Diese Urkunde ist in allen Ländern des Benelux und Deutschland gesetzlich erforderlich und wird durch einen Notar beurkundet.
Die Urkunde enthält alle wesentlichen Angaben: Identität von Käufer und Verkäufer, genaue Grundstücksbeschreibung (Adresse, Flurstücksnummer), Kaufpreis, Zahlungsbedingungen sowie alle eingetragenen Lasten und Beschränkungen (Hypotheken, Dienstbarkeiten, Vorkaufsrechte). Mit Unterzeichnung durch beide Parteien und den Notar wird das Eigentum rechtlich begründet und die Urkunde im öffentlichen Register eingetragen.